ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

für das Hotel/ die „Pension – Am Heiderand“
Stand: 01.01.2022

Pension-Am Heiderand
Eigentümer Jens Opitz
Goetheweg 27
01454 Radeberg
Telefon +49 3528 4366 0
Steuernummer 213/254/02110
– nachstehend „Hotel“ genannt –

1. Geltungsbereich

1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern, zur Beherbergung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.

1.2 Abweichende Regelungen haben nur dann Geltung, wenn sie zwischen dem Hotel und dem Gast individuell vereinbart wurden.

2. Zustandekommen des Vertrages

2.1 Der Hotelaufnahmevertrag (Beherbergungsvertrag, der Widerruf einer Hotelbuchung ist deshalb ausgeschlossen.) kommt zustande, indem der Gast einen Antrag abgibt (Zimmerbuchung), der durch das Hotel angenommen wird. Die Annahme erfolgt durch eine Bestätigung der Zimmerbuchung.
Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
Die Bestätigung der Zimmerbuchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch oder per E-Mail erfolgen.

2.2 Erfolgt die Zimmerbuchung durch einen Dritten für den Gast, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelannahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

2.3 Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als der Beherbergung dienenden Zwecken ist nicht erlaubt.

3. Preise und Leistungen

3.1 Das Hotel ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

3.2 Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast oder vom Besteller veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels gegenüber Dritten.

3.3 Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.

3.4 Die Preise können vom Hotel geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer und Anzahl der Personen, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht, und das Hotel dem zustimmt.

3.5 Rechnungen des Hotels sind spätestens am Abreisetag vor dem Auschecken zu bezahlen. Die Rechnungen müssen in Bar oder mit EC (mit Geheimzahl) beglichen werden. In Ausnahmefällen und nach Zustimmung des Hotels können Rechnungen auch mit Banküberweisung beglichen werden. Das ist nur bei Firmenkunden möglich, in dem Fall ist eine schriftliche Kostenübernahmebestätigung erforderlich. Die Rechnungen sind sofort nach Zugang ohne Abzug zahlbar. Der Verzug setzt ein, wenn der Gast nicht innerhalb von 8 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung Zahlung leistet. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, gegenüber Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu berechnen. Im Geschäftsverkehr beträgt der Verzugszinssatz 8% über dem Basiszinssatz. Dem Hotel bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann das Hotel eine Mahngebühr von 10,00 EUR erheben.

3.6 Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und deren Fälligkeit können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Das Hotel ist ferner berechtigt, während des Aufenthaltes des Gastes im Hotel aufgelaufene Forderungen durch Erteilung einer Zwischenrechnung jederzeit fällig zu stellen und sofortige Zahlung zu verlangen.

3.7 Der Gast kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.

4. Nicht in Anspruch genommenen Leistungen, Stornierung, Rücktritt des Gastes

4.1 Das Hotel räumt dem Gast ein jederzeitiges Rücktrittsrecht ein. Dabei gelten folgende Bestimmungen:
– Im Falle des Rücktritts des Gastes von der Buchung hat das Hotel Anspruch auf angemessene Entschädigung. Dies gilt auch bei Vorzeitigen Abreisen.
– Das Hotel hat die Wahl, gegenüber dem Gast statt einer konkret berechneten Entschädigung eine Rücktrittspauschale geltend zu machen. Die Rücktrittspauschale beträgt bei kurzfristigen Stornierungen (48 Stunden vor Anreise) bzw. bei vorzeitigen Abreisen (24 Stunden vor Abreise) 100% des vertraglich vereinbarten Preises für eine Übernachtung mit oder ohne Frühstück.
Von diesem Recht macht das Hotel nur Gebrauch, wenn durch die stornierte Buchung keine anderen Buchungen mehr angenommen werden konnten und eine kurzfristige Belegung mehr möglich ist. Im Normalfall verhält sich aber das Hotel kulant und akzeptiert kurzfristige Stornierungen oder vorzeitige Abreisen auch ohne Entschädigung.
– Sofern das Hotel die Entschädigung konkret berechnet, beträgt die Höhe der Entschädigung max. die Höhe des vertraglich vereinbarten Preises für die von dem Hotel zu erbringende Leistung unter Abzug des Wertes der von dem Hotel ersparten Aufwendungen sowie dessen, was das Hotel durch anderweitige Verwendungen der Hotelleistungen erwirbt.

4.2 Die vorstehenden Regelungen über die Entschädigung gelten entsprechend, wenn der Gast das gebuchte Zimmer oder die gebuchten Leistungen ohne dies dem Hotel rechtzeitig mitzuteilen, nicht in Anspruch nimmt.

5. Rücktritt des Hotels

5.1 Das Hotel ist berechtigt, Beherbergungsverträge vor Anreise oder während des Aufenthaltes der Gäste sofort zu kündigen und in Ausübung seines Hausrechtes den Gast oder Gästegruppen des Hauses zu verweisen. Das ist insbesondere der Fall wenn der Gast dem Ruf des Hotels schadet, die Sicherheit gefährdet, im Verdacht steht Straftaten zu begehen oder andere Gäste, Mitarbeiter, Nachbarn, Bewohner belästigt, wiederholt stört oder gefährdet. Zuwiderhandlungen des Gastes, der Gäste gegen Vorschriften aus diesen AGB oder der im Haus, Gästezimmern ausgehängten Hinweise sowie die Beschädigung, Beschmutzung oder Diebstahl von Eigentum des Hotels oder anderer Gäste berechtigen zur sofortigen Kündigung durch das Hotel. In diesen Fällen ist der Gast zum Schadensersatz und zur Bezahlung der bereits in Anspruch genommenen Beherbergung verpflichtet.

5.2 Wird eine gemäß Ziffer 3.6 vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht binnen einer hierfür gesetzten Frist geleistet, so ist das Hotel gleichfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

5.3 Ein Rücktrittsrecht aus wichtigem Grund vom Vertrag besteht jederzeit, insbesondere falls
– höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
– unvorhergesehene Probleme oder Ausfall der Haustechnik und Medien, wie Strom, Wasser, Abwasser, Heizung, andere Haus- und Gebäudetechnik die Ausübung des Hotelbetriebes und der Beherbergung unmöglich machen;
– durch krankheitsbedingten Ausfall von Mitarbeitern oder Geschäftsführung des Hotels ein Betrieb nicht möglich ist;
– Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. bezüglich der Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden;
– das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
– eine unbefugte Unter- oder Weitervermietung gemäß Ziffer 2.3 vorliegt;
– ein Fall der Ziffer 6.3 vorliegt;
– das Hotel von Umständen Kenntnis erlangt, dass sich die Vermögensverhältnisse des Gastes nach Vertragsabschluss wesentlich verschlechtert haben, insbesondere wenn der Gast fällige Forderungen des Hotels nicht ausgleicht oder keine ausreichende Sicherheitsleistung bietet und deshalb Zahlungsansprüche des Hotels gefährdet erscheinen, ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Gastes eröffnet oder die Eröffnung desselben mangels Masse oder aus sonstigen Gründen abgelehnt wird;

5.4 Das Hotel hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

5.5 In allen Fällen des Rücktritts durch das Hotel entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.

6. An- und Abreise

6.1 Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, es sei denn, das Hotel hat die Bereitstellung bestimmter Zimmer schriftlich bestätigt.

6.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 14.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

6.3 Gebuchte Zimmer sind vom Gast bis spätestens 19.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages in Anspruch zu nehmen. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat das Hotel das Recht, gebuchte Zimmer nach 19.00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Gast hieraus Ersatzansprüche herleiten kann. Die Reservierung ist dann über den gesamten Buchungszeitraum hinfällig geworden. Dem Hotel steht insoweit ein Rücktrittsrecht zu.

6.4 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus den Tageszimmerpreis in Rechnung stellen.

7. Haftung des Hotels und der Gäste

7.1 Das Hotel haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen.

7.2 Eine Haftung für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Wertgegenständen des Gastes im Hotelzimmer kann nicht übernommen werden. Wertgegenstände können der Hotelleitung zur Verwahrung übergeben werden. Auch hier gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

7.3 Soweit dem Gast ein Pkw-Stellplatz zur Verfügung gestellt wird, ist das auf eigene Gefahr des Gastes. Das Hotel übernimmt keinerlei Haftung für geparkte Fahrzeuge jeglicher Art und deren Inhalt, auch nicht für Fahrräder. Es besteht keine Überwachungspflicht des Hotels.

7.4 Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

7.5 Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben sowie auf Anfrage auch für Fundsachen. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Das Hotel ist berechtigt, nach spätestens einmonatiger Aufbewahrungsfrist die vorbezeichneten Sachen zu entsorgen.

7.6 Das Hotel übernimmt keine Haftung und Verantwortung für die Nutzung des Hoteleigenen Wifi Hotspots, wie auch etwaige Schäden an Endgeräten, die durch die Internetnutzung entstehen. Der Gast ist für die Nutzung in vollem Umfang selbst verantwortlich.

7.7 Die Verjährung der Ansprüche des Gastes erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen.

7.8 Der Gast hat die Einrichtung des Hotels und der Zimmer pfleglich zu behandeln und insbesondere grobe Verschmutzungen oder Beschädigungen zu vermeiden. Falls sich Verschmutzungen oder Beschädigungen die über das normale Maß der Inanspruchnahme hinausgehen, auch noch nach der Abreise des Gastes herausstellen, ist das Hotel berechtigt dem Gast die Reparaturkosten, Kosten für Ersatz oder Reinigung nachträglich in Rechnung zu stellen. Dies gilt auch für die Wiederbeschaffung von Handtüchern, Bettwäsche, elektronischen Geräten und sonstigen Einrichtungsgegenständen sowie Zimmerschlüssel für die Hausschließanlage.

8. Vertragssprache, Vertragstextspeicherung

8.1 Vertragssprache ist deutsch.

8.2 Der vollständige Vertragstext wird von uns nicht gespeichert. Gäste können vor Absenden der Buchung die Druckfunktion des Browsers nutzen und elektronisch sichern.

9. Schlussbestimmungen

9.1 Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung weist das Hotel darauf hin, dass die Europäische Union eine Online-Plattform zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten eingerichtet hat: https://ec.europa.eu/consumers/odr/ 

9.2 Unser Beherbergungsbetrieb „Pension-Am Heiderand“ ist nicht zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet und auch nicht bereit.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Radeberg, im Jahr 2023

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